Öffentliche Räume

  • Graben
    Verweilen, flanieren, sich mit Freunden im Schatten der Bäume treffen. Der Graben ist eine Art «Rambla» in Winterthur. Durch die Lage in der Altstadt, der hochwertigen Gestaltung und der Architektur der Gebäude hat der Graben eine gediegene Ausstrahlung. Der durchgehende Baumbestand mit vielen Sitzgelegenheiten macht den Ort im Sommer ideal für einen Aufenthalt draussen. Die hohe Dichte an Restaurants und Cafés schaffen ein mediterranes Flair. Als wichtige Langsamverkehrsverbindung ist der Ort niemals unbelebt.
  • Merkurplatz
    Spontan vorbeischlendern, gemeinsam mittagessen, ein Konzert hören. Der Merkurplatz zwischen dem Kaufhaus Manor und dem Stadtgarten ist ein kleiner Schmelztiegel. Mit seinen zahlreichen Sitzmöglichkeiten ist er ein beliebter Treffpunkt über Mittag, verschiedene gastronomische Angebote bieten einen angenehmen Rahmen. Nahe zur Altstadt und zum Stadtgarten, nicht unmittelbar von Wohnbauten umgeben und mit einem Musikpavillon ausgestattet, ist der räumliche Rahmen für kulturelle Veranstaltungen gegeben.
  • Obertor
    Als direkte Verlängerung der Marktgasse entspricht der Charakter des Obertors einer grosszügigen Altstadtgasse. Es ist ein Ankunfts- oder Durchgangsort und wichtige Velo- und Fussverkehrroute. Einzelne Restaurants, Cafés oder Imbisstände laden zum Verweilen ein. Sitzmöglichkeiten beim historischen Fortunabrunnen aus dem Jahr 1580 bieten einen Aufenthalt ohne Konsumationszwang. Es finden vereinzelt Veranstaltungen statt.
  • Viehmarktplatz
    Der Viehmarktplatz ist als beschatteter Parkplatz gestaltet, der vom Quartier zunehmend als Ort des Zusammenkommens genutzt wird und im Winter den Fahrenden des «Zigeuner-Kulturzentrums» als Standort dient. Es ist ein beschaulicher Ort mit alten und schattenspendenden Bäumen, Grillstelle, einem Büchertauschschrank und mobilen Stühlen, der auch für Spiel und Bewegung, Verpflegung oder Kulturaktivitäten genutzt werden kann. Der Quartierverein Wildbach - Langgasse und Umgebung kann den Platz im Rahmen einer Vereinbarung mit der Stadt gestalten, wenn dadurch keine anderen Nutzungen verhindert werden.