Öffentliche Räume

  • Bäumli
    Das Bäumli ist einer der beliebtesten und repräsentativsten Aussichts- und Ruheorte Winterthurs. Zahlreiche Menschen treffen sich hier zu einem guten Gespräch mit Ausblick über die Gartenstadt, oder setzen sich mit einem Buch auf eine Bank, um fernab des hektischen Alltags Energie zu tanken oder sich zu verpflegen. Es wartet eine historische Gartenanlage von 1960 mit einer Steinskulptur aus normannischem Granit von Ulrich Rückriem (1995).
  • Eulachpark
    Der Eulachpark ist der grösste Park in der Gartenstadt Winterthur und Ausdruck der Winterthurer Lebensqualität. Ob entspannen unter den Kirschblütenbäumen, Wasserstauen am Eulachstrand, Kletterspass auf dem Spielplatz oder eine Runde auf dem Pumptrack im Skatepark: Auf den 60 000 Quadratmetern findet alles seinen Platz, auch Verpflegung und Handel. Der Park wurde 2013 durch die Architekturzeitschrift Hochparterre mit dem «Goldenen Hasen» ausgezeichnet. Die Eisenkonstruktion «Erdzeichen» von Anna-Maria Bauer und die Guss-Skulptur «Der zerrissene Mensch» von Michael Keller und Hans-Karl Angele bereichern den Ort künstlerisch.
  • Schützenweiher
    Modellschiffe, Minigolf, Gartenwirtschaft und Unterhaltung: Im allmendartigen Naherholungsgebiet mit grossem Teich und Restaurant liegt immer eine Prise Feriengefühl in der Luft. Der Schützenweiher ist ein ideales Ziel für Kurzausflüge mit Kindern, ein Ort des Spiels und der Bewegung nur unweit vom Abenteuerspielplatz, einer Minigolfanlage, einem Campingplatz und einem Pfadiheim entfernt.
  • Viehmarktplatz
    Der Viehmarktplatz ist als beschatteter Parkplatz gestaltet, der vom Quartier zunehmend als Ort des Zusammenkommens genutzt wird und im Winter den Fahrenden des «Zigeuner-Kulturzentrums» als Standort dient. Es ist ein beschaulicher Ort mit alten und schattenspendenden Bäumen, Grillstelle, einem Büchertauschschrank und mobilen Stühlen, der auch für Spiel und Bewegung, Verpflegung oder Kulturaktivitäten genutzt werden kann. Der Quartierverein Wildbach - Langgasse und Umgebung kann den Platz im Rahmen einer Vereinbarung mit der Stadt gestalten, wenn dadurch keine anderen Nutzungen verhindert werden.