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Zweck/Ziel:
Art. 2 KK bezweckt die Förderung der verschiedenen Kultursparten in Winterthur und Umgebung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch die Förderung und Unterstützung kulturschaffender Mitglieder und Institutionen sowie der Vermittlung von Kulturschaffenden.
Aktivitäten:
Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen sämtlicher Kultursparten - insbesondere Konzerte.
- Kategorie
- ✓ Kultur / Musik